Klaus Ahlfänger
Sicherlich werden sie ihre Eltern mit einem selbstgebackenen Kuchen überraschen wollen, dachte ich zunächst, als ich in den
Einkaufswagen der vor mir anstehenden Jugendlichen blickte. Doch schien es mir, als habe man sich bei der Menge der darin
gestapelten Backzutaten grob verschätzt. Zehn Eier-Sixpacks und die gleiche Anzahl Mehltüten erschütterten meine Eltern-
Überraschungskuchen-Theorie auf das Heftigste. Backkundig war wohl keiner von ihnen, denn nun diskutierte die Dreier-Gruppe
darüber, in welcher Reihenfolge Mehl und Eier zum Einsatz gelangen sollten, um eine optimales Ergebnis zu erzielen.
Als dann noch von vorbeifahrenden Autos, Häuserwänden, Fensterscheiben und Klingelknöpfen die Rede war, machte es endlich
„Klick“ bei mir. All diese Backzutaten sollten in Wirklichkeit als Wurfgeschosse für den Halloween-Abend dienen. Im erweiterten
Sinne war ich Zeuge bei der Vorbereitung einer Straftat geworden. Dieses Gemengsel aus Eiern und Mehl lässt sich oftmals nicht
spurlos von Hausfassaden entfernen, so dass der Tatbestand von Sachbeschädigung mehr als erfüllt sein dürfte.
Wie ich las, ging die Polizei dieses Jahr verstärkt auf „Halloween-Streife“ und nahm vielen Jugendlichen präventiv die Eier ab –
um es weniger mehrdeutig auszudrücken – sie konfiszierte die glibberigen Wurfgeschosse. Und hier mein Vorschlag, der sowohl
die Eiererzeuger als auch sämtliche Malermeister gegen mich aufbringen wird. An den Eier-Regalen sollte folgender Hinweis
angebracht werden: Abgabe an Jugendliche unter 18 Jahren verboten!
© Klaus Ahlfänger
Abgabe an Jugendliche unter 18 Jahren verboten
Halloween